Catcalling wird zur straftat: ein wendepunkt für frauen?
Endlich! Nach jahrelangem Kampf und unzähligen persönlichen Schicksalsgeschichten ist es soweit: Sex-basiertes Belästigen in der Öffentlichkeit wird in England und Wales zur Straftat. Wer Frauen und Mädchen durch unerwünschte Kommentare, Gesten oder gar sexuelle Annäherungsversuche in Angst und Schrecken versetzt, riskiert nun eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Aber wird diese Neuregelung wirklich etwas ändern?
Der gesetzesentwurf: mehr als nur worte
Die „Protection from Sex-Based Harassment in Public Act“ ist das Ergebnis eines siebenjährigen Engagements von Initiativen wie „Our Streets Now“ und „Plan International UK“. Die Regierung hat die Gewalt gegen Frauen und Mädchen offiziell zum „nationalen Notfall“ erklärt – ein Signal, das längst überfällig war. Jess Phillips, Ministerin für Schutz von Frauen und Mädchen, machte in der offiziellen Pressemitteilung deutlich: Wer Frauen aufgrund ihres Geschlechts belästigt, wird zur Rechenschaft gezogen.
Doch die Umsetzung ist der Knackpunkt. Während die Gesetzeslage auf dem Papier ermutigend wirkt, hängt die tatsächliche Durchsetzung von der Arbeit der Polizei ab. Emma Barrow, Anwältin bei Bolt Burdon Kemp, warnt: „Ohne konsequente Polizeiarbeit und klare Beweisstandards werden viele alltägliche Belästigungsereignisse nicht strafrechtlich verfolgt werden.“ Es braucht eine glaubwürdige Anzeige, Zeugenaussagen und idealerweise Beweismittel wie Überwachungsaufnahmen oder Handyvideos. Entscheidend ist, ob das Verhalten absichtlich und bedrohlich, missbräuchlich oder ernsthaft verstörend war.

Ein einziger kommentar reicht aus
Das wohl größte Novum: Ein einzelner, beleidigender Kommentar reicht nun aus, um eine Straftat zu begreifen. Bisher war es oft erforderlich, ein wiederholtes und anhaltendes Muster von Belästigung nachzuweisen. Diese Hürde ist nun gefallen. Ein Mann, der eine Frau auf der Straße anpöbelt, muss sich nun die Konsequenzen seines Handelns bewusst sein. Aber wird er wirklich zur Rechenschaft gezogen?

Der beweis liegt im auge des betrachters
Die Motivation des Täters nachzuweisen, ist notorisch schwierig. Wer gesteht schon, eine Frau aufgrund ihres Geschlechts belästigt zu haben? Hier greift das Gericht auf den Kontext zurück – ähnlich wie bei Hassverbrechen. Explizit sexistische Äußerungen, sexuelle Anspielungen, Forderungen nach sexuellen Handlungen oder obszöne Gesten können als Beweis für eine geschlechtsspezifische Motivation gewertet werden. Aber selbst hier bleibt der Beweis oft schwierig, wie Barrow betont.

Mehr als nur ein gesetz: eine kultur muss sich ändern
Die Strafe von bis zu zwei Jahren Gefängnis mag abschreckend wirken, doch die Kampagnenführer sind vorsichtig optimistisch. Georgia Theodoulou von „Our Streets Now“ mahnt, dass die Gesetzesänderung nur ein erster Schritt ist. „Es hat sieben Jahre gedauert, um das Gesetz zu ändern, aber ich befürchte, dass es noch viel länger dauern wird, um die Kultur zu verändern“, sagt sie. Denn letztlich geht es darum, ein Umdenken in der Gesellschaft zu bewirken – eine Aufgabe, die nicht durch Gesetze allein zu bewältigen ist. Die wahre Herausforderung liegt in der Prävention und der Aufklärung.
Die Neuregelung ist ein Lichtblick, aber kein Allheilmittel. Es bleibt zu hoffen, dass sie dazu beiträgt, ein Bewusstsein für das Problem der sexuellen Belästigung zu schaffen und Frauen endlich das Gefühl zu geben, sich in der Öffentlichkeit sicher zu bewegen. Die Zahl der angezeigten Fälle wird zeigen, ob das Gesetz tatsächlich Wirkung zeigt.
